Wichtige und aktuelle Informationen von der Universitätsleitung der FAU
Die Uni hat sich entschieden den neuen Rahmenvertrag nicht zu unterschreiben,
„Damit finden die Ausnahmeregelungen des §52a ab dem 01.01.2017 für Texte keine Anwendung mehr, so dass keine urheberrechtlich geschützten Werke dieser Art mehr zur
Verfügung gestellt werden dürfen. Auch bereits zugänglich gemachte Texte müssen bis
dahin entfernt werden. Die dringende Empfehlung lautet daher, alle aktuell zugänglich
gemachten Texte noch bis zum Jahresende herunterzuladen.“