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Aktuelle Informationen zu §52a UrhG und der VG Wort

Wie ihr vielleicht schon wisst, tritt ab 01.01.2017 die Rahmenvertragsänderung mit der VG Wort in Kraft.

Aufgrund der zahlreichen aktuellen Diskussionen und um möglicher Panikmacherei entgegen zu wirken, versuchen wir von der FSI Biologie/ILS/LAG euch alle uns bekannten Informationen näher zu bringen.

Da uns zu diesem Zeitpunkt noch keine direkten Informationen von der FAU vorliegen, verweisen wir für weitere detaillierte Informationen auf die Veröffentlichung der Universität Osnabrück

https://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/aktuelle_projekte/faqs_zum_52a_urhg.html

Wie es momentan Aussieht:

  1. Ab dem 01.01.2017 dürfen keine urheberrechtlich geschützen Buchkapitel, Paper etc. durch Folien auf Studon hochgeladen werden.
  2. Nicht darunter Fallen entsprechend gekennzeichnete Zitate, Bilder, Internet-Links, Open-Access-Publikationen und alle weiteren Dateien mit freier Lizenz.
  3. Betroffen sind also ganze Seiten aus Büchern, sowie Papers.
  4. Selbst in diesem Fall dürfen immer noch 12% des Werkes, bzw. maximal 100 Seiten pro Semester an die Studierenden ausgehändigt werden.