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Vorläufige Entwarnung zu §52a Urheberrecht und VG Wort

Wie der Vizepräsident für Lehre Prof. Dr. Friedrich Paulsen informiert, wird die jetzige Rechtslage bis einschließlich 30. September 2017 fortgeführt.

Dies bedeutet das sowohl alle Daten auf StudOn weiter online bleiben, sowie das neue hochgeladen werden können.